Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden.
In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten entsprechend die dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung im Plenum und versuchen, bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden.
Siehe auch: http://www.bundestag.de/ausschuesse/index.html
Ich selbst bin Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.