Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
ich bin bekanntermaßen ein Verfechter der Erneuerbaren Energien.
Und ich bin stolz darauf, dass wir in Deutschland sagen können: Erneuerbare lieferten im 1. Halbjahr 2011 mehr als 20 Prozent des Stroms in Deutschland.
Das ist eine Leistung des deutschen Gesetzgebers. Eine Leistung, die auf das unter Helmut Kohl eingeführte Stromeinspeisegesetz zurück zu führen ist, auf dem heute das EEG basiert und das benannte Output von heute mehr als 20 Prozent Erneuerbare geschaffen hat.
Das ist mir wichtig zu sagen, wenn Sie in Ihrem Antrag etwa formulieren: „Der Umstieg von Atomenergie auf erneuerbare Energien ist sowohl politisch als auch finanziell längst überfällig.“
Guten morgen, meine Kollegen von den Linken:
-Deutschland hat in Europa in Sachen Aufbau von Erneuerbaren und Ausstieg aus der Kernenergie eine - wenn auch sehr mutige und optimistische- Vorreiterrolle eingenommen!
- Das Thema Aufbau der Erneuerbaren haben wir politisch in Deutschland längst auf den Weg gebracht!
- In den nächsten Jahren werden unsere europäischen Nachbarstaaten sicherlich ein besonderes Augenmerk darauf haben, wie wir in Sachen Speicher und Netze vorankommen, damit auch nach unserem sukzessiven Ausstieg aus der Kernenergie die Netzstabiliät genauso gewährleistet wie die Grundlast und Bedarfsspitzen abgedeckt werden können.
- Die Praktikabilität unseres deutschen Ausstiegs aus der Kernenergie, das wird das A und O sein, nach dem der deutsche Ausstieg in Europa und international beurteilt wird! Hierauf muss unser Augenmerk liegen.
Wenn die Linke nun in Ihrem Antrag eine weitere Institutionalisierung über eine „Alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeinsparung“ vorschlägt, dann stellt sich mir als Ökonom die Frage: Mit welcher Zielrichtung?
Unseren deutschen Weg werden wir vor allen Dingen mit markt- und energiewirtschaftlichen Fakten belegen müssen!
Und ich darf am Rande daran erinnern: Wir haben bereits eine internationale Organisation für Erneuerbare Energie – nämlich IRENA, eine internationale Organisation, die sich ausschließlich auf erneuerbare Energien konzentriert - auf den Weg gebracht. Das Gründungsstatut haben die Europäische Union und fast 150 Staaten längst gezeichnet.
IRENA wird dabei eng mit anderen internationalen Organisationen, wie etwa der Internationalen Energie-Agentur, auch kurz IEA genannt, sowie mit Netzwerken, wie REN21, zusammenarbeiten.
Eine weitere Institutionalisierung vorzuschlagen – ihre Zielrichtung ging dabei wohl mehr dahin, Ihren Antrag formal „aufzufüllen“.
Aber dessen ungeachtet, lassen Sie mich einen kurzen Exkurs machen: Was wäre die Zielrichtung einer solchen europäischen Institution?
Wollten sie damit das leidige Harmonisierungsthema im Bereich Erneuerbare in Europa beflügeln? Um über die Europäische Union zu versuchen, unser EEG-Erfolgsgesetz durch eine Quotenregelung zu ersetzen?
- Durch eine solche Quotenregelung würden wir Wertschöpfung im eigenen Land - und zwar gerade im Herzstück der Deutschen Wirtschaft, dem Mittelstand - verlieren.
- Außerdem hätten wir bei einer Quotenregelung nicht mehr die Chance,
durch Rohstoffe aus dem eigenen Land unabhängiger zu werden.
- Von Effektivitätsfragen ganz zu schweigen. Wir haben mit dem EEG eben nicht zufällig für Deutschland eine Vorreiterrolle bei den Erneuerbaren erzielt! Das dürfen wir nicht einfach im Zuge einer europäisch initiierten Gleichmacherei dulden!
Aber nun zum zentralen Anliegen Ihres Antrags, EURATOM aufzulösen - das ist ja bereits aus sich heraus als schlicht untauglich zu bewerten:
Zunächst vorab, was ist EURATOM – vielleicht liegt der Grund dafür, dass Ihr Antrag unbrauchbar ist, schlicht darin begründet, dass Sie den Kern des EURATOM-Vertrags nicht verstanden haben: Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, also der EURATOM-Vertrag, gehört zu den 1957 geschlossenen sogenannten römischen Verträgen. Die Regelung der friedlichen Nutzung der Kernenergie durch den EURATOM-Vertrag hat sich historisch bedingt aus der Nachkriegszeit heraus entwickelt. Dabei geht die Regelung aber weit über den Bereich der Nuklearenergie im engeren Sinne hinaus und betrifft etwa auch den Anwendungsbereich nukleare Medizin sowie der Forschung und Wissenschaft.
Wichtig ist: Deutschlands Entscheidung, eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie, wird durch den EURATOM-Vertrag nicht beeinträchtigt!
Klar muss uns in Deutschland aber auch sein, dass unser deutscher Weg in Sachen Energiepolitik ein Sonderweg war – den Europa nicht einfach so mitgehen wird und wir können die Mitgliedstaaten auch nicht dazu „verhaften“. Hierzu gibt es schlicht keine Rechtsgrundlage. Wir können nur auf dem beschriebenen Weg -mit energie- und wirtschaftspolitischen Fakten- Überzeugungsarbeit leisten!
Zu Ihrem Antragsanliegen, EURATOM aufzulösen: Der EURATOM-Vertrag sieht kein Kündigungsrecht vor. Vielmehr regelt Artikel 208, dass der Vertrag auf unbegrenzte Zeit geschlossen wird. Hier gilt: pacta sunt servanda, d.h. Verträge sind einzuhalten – will heißen, es gibt das Gebot der Vertragstreue.
Und an dieses Gebot hat man sich in demokratisch, rechtsstaatlichen Gefilden zu halten - auch wenn das jenem Teil der Linken, die dem alten SED-Geschwader angehörten, vielleicht noch heute nicht in der Gänze verständlich erscheint.
Ich darf zusammenfassen:
- Ein einseitiger Austritt Deutschlands aus der Europäischen Atomgemeinschaft ist eben nicht vorgesehen.
- Anhaltspunkte für das, was Juristen den Wegfall der Geschäftsgrundlage nennen, gibt es keine.
- Allein der EU-Vertrag sieht eine Kündigungsmöglichkeit für EU-Mitgliedstaaten vor, der EURATOM-Vertrag nicht. Deswegen wäre ein Verlassen des EURATOM-Vertrages nur bei einem Ausscheiden aus der EU möglich. Eine EU-Mitgliedschaft ohne Mitgliedschaft in der Europäischen Atomgemeinschaft ist unionsrechtlich ebenso wenig vorgesehen wie eine Mitgliedschaft in der Europäischen Atomgemeinschaft durch nicht der EU angehörende Drittstaaten. Und darf ich hier angesichts der Tragweite einer solchen Entscheidung einmal zaghaft nach der Sinnhaftigkeit eines Ausstiegs aus EURATOM fragen?
-- Wenn man beim Thema nukleare Sicherheit Maßstäbe setzen möchte, dann muss man das im internationalen Verbund tun. Der EURATOM-Vertrag und andere internationale Verträge und Konventionen tragen dafür Sorge und Rechnung. Deshalb wäre es - unabhängig von der nationalen Entscheidung eines früheren Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland - fatal, anzunehmen, man bräuchte die deutsche Mitgliedschaft innerhalb von EURATOM nicht mehr. Denn damit würde die deutsche Mitsteuerungsmöglichkeit ausgeschlossen - und das ist nicht im deutschen Interesse!
-- Vorab hatte ich bereits auf den Regelungsbereich von EURATOM hingewiesen: Die Regelungen von EURATOM greifen weit über den Bereich der Nuklearenergie im engeren Sinne hinaus und betreffen ja beispielsweise auch Anwendungsbereiche der nuklearen Medizin etc.
Deshalb muss man zusammenfassend sagen: Ihr Propaganda Antrag 17/ 6151, das kann man so klar und deutlich zusammenfassen, ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben ist!
Vielen Dank für Ihr Gehör!